Apple hat nun das dritte Patent für die Slide-to-Unlock-Funktionalität erhalten – dieses ist noch wesentlich weitreichender. Das könnte für manchen Konkurrenten und seine Bildschirmentsperrungs-Mechanik Folgen haben.
Nachdem die ersten beiden Patente in den Jahren 2010 und 2011 an Apple gingen, ist nun das dritte bewilligt worden. In den ersten beiden Patenten wurde festgelegt, dass der Nutzer eine Geste in eine bestimmte Richtung ausführen muss, um das Gerät zu entsperren.
Im dritten Patent werden Apples Rechte an der Slide-to-Unlock-Funktion noch ausgeweitet: Hier ist die Richtung der Unlock-Geste egal.
Eine Unlock-Funktion fällt unter das Apple-Patent, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Nutzer folgt der Unlock-Grafik mittels einer kontinuierlichen Bewegung. Diese kann beinhalten, dass das Unlock-Bild an eine bestimmte Stelle bewegt wird oder ein bestimmter Pfad verfolgt wird. Dabei ist egal, in welche Richtung bewegt wird.
Besonders der letzte Punkt dürfte der Konkurrenz nun Kopfschmerzen bereiten, da andere mobile Betriebssysteme wie Android auch Unlock-Funktionen verwenden, die nun gemäß der Beschreibung – eigentlich – unter das Apple-Patent fallen.
Was bleibt da noch für die Konkurrenz übrig, und wie dürfen wir in Zukunft unsere nicht-iPhones entsperren?
Wir sind gespannt, was Apple aus dem frisch zugesprochenen Patent macht und wie schnell die anderen Hersteller und Entwickler reagieren.


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